Regelbetreuung für Betriebe bis 10 Beschäftigte
Diese Betreuungsform können Sie wählen, wenn Sie nicht mehr als 10 Vollzeitmitarbeiter beschäftigen. Sie machen einen Vertrag mit einer Fachkraft für Arbeitssicherheit und einem Betriebsarzt und entscheiden selbst, wieviel Betreuungszeiten Sie in Anspruch nehmen.